Kosten
Die Leistungen meiner Praxis biete ich für Selbstzahler an.
In bestimmten Fällen übernehmen private Krankenkassen anteilig oder vollständig die Kosten.
Hier findest du alle Informationen über den Ablauf und die Honorare in meiner Praxis.
Die Leistungen meiner Praxis biete ich für Selbstzahler an.
In bestimmten Fällen übernehmen private Krankenkassen anteilig oder vollständig die Kosten.
Hier findest du alle Informationen über den Ablauf und die Honorare in meiner Praxis.
Mein Honorar für die Therapie mit Einzelpersonen beträgt 110 € für 60 Minuten.
Längere Einheiten können vereinbart werden. Das Honorar erhöht sich dann entsprechend.
Für das Erstgespräch bei Therapie mit Anamnese (90 Minuten) berechne ich 160 €.
Für die ausführliche Anamnese stelle ich bei Bedarf zusätzlich einen detaillierten Fragebogen zur Verfügung.
Das Honorar für ein TiPi-Coaching (bestehend aus: unverbindlichem telefonischem Vorgespräch, 60 Minuten Einzelsitzung und ca. 30 Minuten Auswertung nach ca. 2 Wochen) beträgt 160 €.
Beratung für Paare: 190 €/90 Minuten und 250 € /120 Minuten.
Paarberatung mit einem Therapeutenpaar (gemeinsam mit meinem Partner Andreas Büttgen) ist auf Wunsch möglich –Honorar nach Vereinbarung.
Kosten unterschiedlich je nach Gruppenangebot
TiPi-Training für Einzelpersonen zur selbstständigen Anwendung:
3 Termine à 60 Minuten: insgesamt 270 €
Wenn du einen Termin nicht einhalten kannst, bitte ich darum, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen berechne ich eine Ausfallgebühr von 50% des Honorars.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen und richten sich an Selbstzahler. Seitens der gesetzlichen Krankenkassen besteht keine Übernahmepflicht. Einige private Krankenkassen erstatten Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie. Bei Bedarf kläre bitte die Bedingungen vorher dort ab.
Eine Behandlung durch eine HeilpraktikerIn für Psychotherapie als SelbstzahlerIn hat folgende Vorteile:
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können im Rahmen der Steuererklärung in der Regel als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Therapiesitzungen sind umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Nr. 14 USTG.
Coaching mit direktem Bezug zu deiner Berufstätigkeit ist als berufsbezogene Aufwendung in den meisten Fällen steuerlich absetzbar.